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Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele nicht

Mehr als eine Million Beschäftigte, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, bekamen im Jahr 2017 weniger als 8,84 Euro pro Stunde. Das berichtet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin.

Seit gut vier Jahren gilt in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn – doch nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer offenbar nicht. Das zeigen neue Berechnungen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Ausnahmeregelungen sind ausgelaufen

Demzufolge wurden selbst bei einer konservativen Schätzung mindestens 1,3 Millionen Beschäftigte, denen der Mindestlohn zugestanden hätte, in ihrer Haupttätigkeit unterhalb des Mindestlohns in Höhe von damals 8,84 Euro pro Stunde bezahlt. Hinzu kamen rund eine halbe Million Beschäftigte, die in einer Nebentätigkeit weniger als den Mindestlohn erhielten. Weil in einigen Branchen Ausnahmeregelungen ausgelaufen sind, ist die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten 2017 gestiegen; deshalb und wegen der parallelen Mindestlohnerhöhung hat das Ausmaß der Mindestlohnumgehung gegenüber den Vorjahren zugenommen.

"Fair Pay"-Plakette als Anreiz

Der Handlungsbedarf sei enorm, denn flächendeckende und intensive Kontrollen des Zolls, der die Einhaltung des Mindestlohns überwachen soll, gebe es mangels Personal bisher praktisch nicht, mahnen die Studienautoren. Doch nicht nur die Kontrollen müssten verschärft werden – es sollten auch Anreize für die Arbeitgeber gesetzt werden, den Mindestlohn einzuhalten. Denkbar wäre eine „Fair Pay“-Plakette als Zertifikat für Arbeitgeber, die die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten nachvollziehbar dokumentieren, so die Forscher vom DIW.

(DIW / STB Web)

Artikel vom 27.07.2019

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