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Musterklage gegen Doppelbesteuerung bei Renten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt die Klage eines Ruheständlers gegen die Zweifachbesteuerung von Renten.

Der Kläger war zunächst angestellt, dann selbstständig tätig. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie einem Versorgungswerk hatte er mehrere private Rentenversicherungen abgeschlossen. Das Finanzgericht Kassel hatte in seinem Fall bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen. Nun liegt der Sachverhalt dem Bundesfinanzhof vor (Az. X R 20/19). Wie der BdSt mitteilt, ist das Bundesfinanzministerium dem Verfahren beigetreten, was die besondere Relevanz der Streitfrage unterstreiche. Das Gericht wird nun voraussichtlich klären müssen, wie eine Zweifachbesteuerung berechnet wird. Dies ist derzeit sehr umstritten. Zudem geht es auch um den Ertragsanteil bei privaten Renten.

Zum Hintergrund: Das Problem Doppelbesteuerung

Seit 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Nur wenn Beiträge in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden, liegt eine Zweifachbesteuerung vor. Das muss jeweils im Einzelfall ermittelt werden.

(BdSt / STB Web)

Artikel vom 19.12.2019

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