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Verlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen

Viele Arbeitgeber sind durch das Coronavirus daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben. Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft Abhilfe.

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der/die mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln.

Die Fristverlängerung darf maximal 2 Monate betragen.

Das BMF-Schreiben vom 23.04.2020 steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums zum Download zur Verfügung.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 23.04.2020

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