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Neues aus Steuern, Wirtschaft & Recht
Mindestlöhne in der EU
21 der 27 EU-Staaten haben einen landesweiten und branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Das Statistische Bundesamt hat diese verglichen.
In Deutschland gilt seit dem 1.1.2020 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde. Bei einer Vollzeitstelle entspricht dies rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1.584 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilt, gilt in vier EU-Staaten ein höherer Mindestlohn. Dazu zählen Luxemburg (2.142 Euro), Irland (1.656 Euro), die Niederlande (1.636 Euro) sowie Belgien (1.594 Euro).
Niedrige Mindestlöhne in Osteuropa
Demgegenüber verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 650 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen Bulgarien (312 Euro), Lettland (430 Euro) und Rumänien (466 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 941 Euro auch die südeuropäischen Länder Portugal (741 Euro), Griechenland (758 Euro) und Malta (777 Euro) übertrifft.
Niedriges Niveau in Deutschland
Im Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liege der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zu den anderen Staaten eher im unteren Bereich, so Destatis. Einige EU-Staaten mit einem meist überdurchschnittlichen Lohnniveau hätten hingegen keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dazu gehören Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.
Berücksichtigung der Kaufkraftunterschiede
Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten ein wenig.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom 09.06.2020