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Überbrückungshilfen auch für Inklusionsbetriebe

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Diese gilt auch für Inklusionsbetriebe.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Organisationen, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Überbrückungshilfe zu gewähren und so ihre Existenz zu sichern.

Davon profitieren auch Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialunternehmen, insbesondere Inklusionsbetriebe, betont Bundesminister Hubertus Heil. Inklusionsbetriebe sind Betriebe, die bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Es gibt in Deutschland rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen rund 30.000 Menschen arbeiten. Davon sind rund 13.000 schwerbehindert.

Inklusionsbetriebe konnten die bisherigen Corona-Schutzschirme oftmals nicht in Anspruch nehmen, weil sie z.B. gemeinnützig sind.

(STB Web)

Artikel vom 15.06.2020

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