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35 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen durch ausgesetzte Antragspflicht

Im August 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1.051 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 35,4 Prozent weniger als im August 2019. Vorläufige Angaben für eröffnete Regelinsolvenzverfahren im Oktober 2020 belaufen sich auf -45,8 Prozent.

Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 1. März bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. 

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August 2020 im Baugewerbe mit 173 Fällen (August 2019: 266). Unternehmen im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 165 Insolvenzanträge (August 2019: 280). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 129 (August 2019: 168) und im Gastgewerbe 123 (August 2019: 193) Insolvenzanträge gemeldet. Ansteigende Zahlen waren nur in wenigen Segmenten zu verzeichnen, unter anderem im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 23 auf 31 Verfahren.

65,3 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2020 als im Vorjahresmonat 

Neben den Unternehmensinsolvenzen meldeten 2.857 übrige Schuldner im August 2020 Insolvenz an. Das waren 60,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Darunter waren 1.818 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern (-65,3 Prozent) sowie 765 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen (-52,0 Prozent).

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich bereits im Juli angedeutet und ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Es ist davon auszugehen, dass deshalb viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes stellen. 

Trend zu deutlich weniger eröffneten Regelinsolvenzverfahren hält an 

Auch für den Oktober 2020 zeigen die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen wie bereits in den Vormonaten eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Oktober 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 45,8 Prozent. Die Insolvenzantragpflicht gilt zwar für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 1. Oktober 2020 wieder, dies macht sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar. Die im Oktober beantragten Verfahren werden voraussichtlich erst in den kommenden Monaten eröffnet und fließen dann in die Statistik ein.

Die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen veröffentlicht das Statistische Bundesamt seit dem Berichtsmonat März 2020, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie frühzeitig abzubilden.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 13.11.2020

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