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Kleinunternehmergrenze: Hundezüchterin kann Unternehmerin sein

Wann wird eine Hundezüchterin zur umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerin? Diese Frage klärte das Finanzgericht Münster. Vor allem das Angebot der Welpen auf einer Homepage spielte dabei eine Rolle.

Eine Frau hatte in ihrem Privathaus Hunde einer bestimmten Rasse gezüchtet, die sie unter anderem auf ihrer Homepage zum Verkauf anbot. Da die Frau damit Erlöse oberhalb der Kleinunternehmergrenze erzielte, setzte das Finanzamt Umsatzsteuer fest. Dagegen wandte sich die Züchterin: Sie sei keine Händlerin, sondern gehe lediglich ihren persönlichen Neigungen nach. So lebten die Hunde nicht in einem Zwinger, sondern im Privathaushalt der Familie.

Vermarktung im Internet

Das sei ohne Belang, befand das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 25. März 2021 (Az. 5 K 3037/19 U). Die Frau habe mit der Hundezucht eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, da sie die Hunde entgeltlich an Dritte verkauft habe. Diese Verkäufe seien nicht lediglich Ausfluss eines Hobbys der Züchterin und überschritten die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung. Zur Vermarktung habe sie vielmehr bei Händlern allgemein bewährte Vertriebsmaßnahmen - wie eine Internetpräsentation - ergriffen.

Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen XI B 33/21 anhängig.

(FG Münster / STB Web)

Artikel vom 07.06.2021

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