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Nächster Schritt bei globaler Mindeststeuer

Die OECD-Staaten haben vereinbart, dass multinationale Unternehmen ab 2023 einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent unterliegen.

Nach langen Jahren intensiver Verhandlungen zur Anpassung des internationalen Steuersystems hat die OECD eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft beschlossen. Die Vereinbarung, auf die sich 136 Staaten und Gebiete, die zusammen mehr als 90 Prozent des weltweiten BIP stellen, verständigt haben, wird Gewinne im Umfang von mehr als 125 Milliarden US-Dollar der rund hundert weltgrößten und profitabelsten multinationalen Unternehmen auf Länder weltweit umverteilen.

Damit soll sichergestellt werden, dass diese Unternehmen einen gerechten Beitrag zum Steueraufkommen leisten, wo immer sie tätig sind und Gewinne erzielen. Die aktuelle Einigung knüpft an die Vereinbarung vom Juli 2021 an.

Zwei-Säulen-Lösung

Säule 1 sieht dabei vor, dass ein Teil der Rechte zur Besteuerung multinationaler Unternehmen statt wie bisher deren Sitzstaaten den Märkten zugeordnet wird, in denen sie einer Geschäftstätigkeit nachgehen und Gewinne erzielen, unabhängig davon, ob sie dort eine physische Präsenz haben. Dies soll für multinationale Unternehmen mit einem globalen Umsatz von mehr als 20 Milliarden Euro und einer Rentabilität von mehr als 10 Prozent gelten – also diejenigen Unternehmen, die als Gewinner der Globalisierung anzusehen sind. 25 Prozent der Gewinne über der 10-Prozent-Marke werden den Marktstaaten zur Besteuerung zugewiesen.

Mit Säule 2 wird ein globaler Mindeststeuersatz auf Unternehmensgewinne von 15 Prozent eingeführt. Dieser neue Mindeststeuersatz gilt für Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro und wird Schätzungen zufolge jährlich weltweit etwa 150 Milliarden US-Dollar zusätzliche Steuereinnahmen bringen.

Die Länder beabsichtigen, 2022 ein multilaterales Übereinkommen zu unterzeichnen, das ab 2023 die Umsetzung der neu vereinbarten Besteuerungsrechte gemäß Säule 1 gestatten soll. Außerdem wird die OECD Mustervorschriften erarbeiten, mit denen Säule 2 in nationales Recht überführt werden kann. Auch dies soll 2022 geschehen, damit die neuen Regeln 2023 in Kraft treten können.

(OECD / STB Web)

Artikel vom 11.10.2021

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