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Harte Bedingungen für Grundsteuererlass

Wenn die Miete ausbleibt, besteht zwar generell ein Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer - die Hürden dafür aber sind zumindest laut Verwaltungsgericht Koblenz hoch.

Die Eigentümerin eines Bürogebäudes bat um Grundsteuererlass, da von acht Einheiten des Gebäudes nur eine vermietet worden sei - erfolglos. Die Grundsteuer, so die Richter am Verwaltungsgericht Koblenz in ihrem Urteil vom 16.11.2021 (Az. 5 K 256/21.KO) könne nach den gesetzlichen Bestimmungen bei einer Minderung der erzielbaren Mieteinnahmen zwar teilweise erlassen werden.

Das gelte nur dann, wenn die Eigentümer die Minderung der Mieteinnahmen nicht zu vertreten hätten. Im verhandelten Fall sei der Eigentümerin bekannt gewesen, dass eine Vermietung nur zu Gewerbezwecken in Betracht komme. Das Objekt, das eine deutliche Prägung als reines Wohnhaus aufweise, hätte aufgrund baulicher Maßnahmen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden können. Die Frau habe durch die Unterlassung dessen die Ursache für den Leerstand des Gebäudes selbst zu verantworten.

(VG Koblenz / STB Web)

Artikel vom 10.12.2021

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