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Adoptivkind mit mehreren Erbteilen

Ein von einem Verwandten zweiten Grades adoptiertes Kind kann im Fall des Versterbens einer Tante mehrere gesetzliche Erbteile erhalten, entschied das OLG Frankfurt am Main.

Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 15.12.2021 (Az. 21 W 170/21) entschieden, dass der Adoptivsohn hier zwei gesetzliche Erbteile erhalte.

Die kinderlose Erblasserin hatte zwei Schwestern gehabt, die ebenfalls bereits verstorben waren. Der Sohn einer dieser Schwestern war später von der anderen Schwester adoptiert worden. Der von ihm beantragte Erbschein weist ihn - neben den anderen Nichten und Neffen - als Erben zu ½ (1/4 nach der Adoptivmutter, ¼ nach der leiblichen Mutter) aus. Die hiergegen von den übrigen Nichten und Neffen der Erblasserin eingelegte Beschwerde hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg.

(OLG Ffm / STB Web)

Artikel vom 18.01.2022

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