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Festgesetztes Betriebsvermögen bei Schenkungen mehr als verdoppelt

2021 wurden 26,7 Milliarden Euro geschenktes Betriebsvermögen festgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat dieses sich im Vorjahresvergleich mehr als verdoppelt (+128,8 Prozent). Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist 2021 um 30 Prozent gestiegen.

Das festgesetzte geschenkte Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) stieg 2021 auf 14,1 Milliarden Euro (+25,8 Prozent). Das geschenkte übrige Vermögen (zum Beispiel Anteile an Kapitalgesellschaften, Bankguthaben, Wertpapiere) betrug 12,8 Milliarden Euro (+23,1 Prozent).

Durch Schenkungen insgesamt wurden im Jahr 2021 Vermögensübertragungen in Höhe von 54,6 Milliarden Euro festgesetzt. Das waren 59,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Nach einem Höchststand im Jahr 2014 stiegen damit die Vermögensübertragungen durch Schenkungen erstmals wieder seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 an und erreichten das Niveau des Jahres 2017. Seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016, bei der die Verschonungsregelungen für die Übertragung von Betriebsvermögen beschränkt wurden, waren insbesondere Schenkungen von Betriebsvermögen rückläufig.

Vermögensübertragungen durch Erbschaften

Das steuerlich berücksichtigte geerbte Vermögen ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 26,2 Prozent auf 63,4 Milliarden Euro gestiegen. Hier wurden insbesondere 23,9 Milliarden Euro (+11,8 Prozent) Grundvermögen und 34,5 Milliarden Euro (+13,1 Prozent) übriges Vermögen übertragen. Auch das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen wuchs nach einem Rückgang 2018 im dritten Jahr in Folge. 2021 stieg es im Vergleich zum Vorjahr um 89,2 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro. Darunter hat sich das festgesetzte geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro von 0,2 Milliarden Euro im Vorjahr auf 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2021 erhöht.

Veranlagungen von Vermögensübertragungen

Insgesamt haben die Finanzverwaltungen in Deutschland im Jahr 2021 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 118 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 39,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 30 Prozent auf 11,1 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 9,0 Milliarden Euro (+32,8 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 2,1 Milliarden Euro (+19,0 Prozent).

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 21.07.2022

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