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3.000 Euro Geldbuße wegen unangemessen hoher Miete

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Verurteilung eines Vermieters zu einer Geldbuße von 3.000 Euro wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Mietwohnungsangebotes bestätigt.

Der Vermieter ist Eigentümer einer 33,1 qm großen Einzimmerwohnung mit Kochnische, fensterlosem Bad/WC, Flur und Balkon in Frankfurt am Main. Er vermietete diese teilmöblierte Wohnung für 550 Euro monatlich kalt plus Nebenkosten von 180 Euro monatlich. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das Amt für Wohnungswesen wegen des Verdachts der Mietpreisüberhöhung und setzte die Geldbuße fest. Zu Recht, wie zunächst das Amtsgericht und nun auch das OLG bestätigt haben.

Der Vermieter habe die Wohnungsnot des Mieters wie auch die Marktsituation durch das Fordern eines unangemessen hohen Mietzinses ausgenutzt. Unangemessen sei eine Miete, die um mehr als 20 Prozent über dem üblichen Entgelt liege. Der Vermieter habe auch vorsätzlich gehandelt; ihm sei der Mietspiegel seinen eigenen Angaben nach bekannt gewesen.

Die Entscheidung (Beschluss vom 1.11.2022, Az. 3 Ss-OWi 1115/22) ist nicht anfechtbar.

(OLG Ffm. / STB Web)

Artikel vom 06.12.2022

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