Kontakt
Telefon 02205 / 898 5911 ° Telefax 02205 / 898 5912 ° E-Mail info@stb-greve.de
51503 Rösrath [Hoffnungsthal] ° Hauptstrasse 278

Neues aus Steuern, Wirtschaft & Recht

Zurück

Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Ein erweiterter Indikator berücksichtigt neben Unterschieden in Bruttostundenverdiensten auch jene bei Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung.

Der "Gender Gap Arbeitsmarkt" des Statistischen Bundesamts als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 Prozent und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte.

Niedrigere Stundenverdienste und häufigere Teilzeit

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2023 bei 18 Prozent. Das heißt, Frauen verdienten 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Ein Großteil der Verdienstlücke ist darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch die häufigere Teilzeit geht mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einher. Das verbliebene Drittel des Verdienstunterschieds kann nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 Prozent.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 06.03.2024

nach oben