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Kündigung trifft Arbeitsunfähigkeit

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, ist dies problematisch, wie sich vor dem Bundesarbeitsgericht herausstellte.

Eine Krankschreibung just am Tag einer Kündigung könne den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit auch noch passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. So urteilten die Richter am Bundesarbeitsgericht am 8.9.21 (Az. 5 AZR 149/21) im Fall einer kaufmännischen Angestellten.

Ihr hatte der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert; die Frau hatte geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burn-Out gestanden. Die Richter folgten ihrer Argumentation nicht, da die Frau Beweise schuldig geblieben sei, nachdem der Arbeitgeber begründet ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit hegen konnte.

(BAG / STB Web)

Artikel vom 21.09.2021

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